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Juni 2021
Die Wasserentnahme aus der Lörmecke-Quelle ist rechtlich gesichert. Denn das gerichtliche Vorgehen von sieben Warsteiner Steinunternehmen gegen eine weitere wasserrechtliche Bewilligung für die Lörmecke-Wasserwerk GmbH ist endgültig gescheitert. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster hat in einem Beschluss vom 2. Juni 2021, der eine 42-seitige Begründung aufweist, den Antrag der Klageführer auf Berufung abgelehnt.