Wasserentnahme aus Lörmecke-Quelle bis 2044 rechtlich gesichert

Wasserentnahme aus Lörmecke-Quelle bis 2044 rechtlich gesichert

Klage gegen Bewilligung endgültig gescheitert – OVG lehnt Antrag auf Berufung ab

Kreis Soest (lww.2021.06.16.-rn). Die Wasserentnahme aus der Lörmecke-Quelle ist rechtlich gesichert. Denn das gerichtliche Vorgehen von sieben Warsteiner Steinunternehmen gegen eine weitere wasserrechtliche Bewilligung für die Lörmecke-Wasserwerk GmbH ist endgültig gescheitert. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster hat in einem Beschluss vom 2. Juni 2021, der eine 42-seitige Begründung aufweist, den Antrag der Klageführer auf Berufung abgelehnt.

Landrätin Eva Irrgang begrüßt für den Kreis Soest als 100-prozentiger Gesellschafter der Lörmecke-Wasserwerk GmbH die Entscheidung des OVG: „Das ist eine sehr gute Nachricht für 100.000 Menschen im südlichen Soester Kreisgebiet, die unser Lörmecke-Wasserwerk direkt und indirekt mit hochwertigem Trinkwasser versorgt. Der Klimawandel fordert uns zu einem nachhaltigen und bewussten Handeln auf. Dieses Primat gilt in besonderer Weise auch für die Trinkwassergewinnung. Insofern hat das Gericht das öffentliche Interesse an einer sicheren Trinkwassergewinnung bestätigt und verteidigt. Eine geordnete und gesicherte Versorgung mit Trinkwasser gehört zum Kernbereich der kommunalen Daseinsvorsorge. Dem fühlen sich der Kreis Soest und sein Wasserwerk verpflichtet.“ Die Bezirksregierung Arnsberg hatte bereits am 15. Januar 2015 vorzeitig dem Lörmecke-Wasserwerk eine weitere wasserrechtliche Bewilligung für die Lörmecke-Quelle in Höhe von rund 1,4 Mio. Kubikmeter bis 2044 erteilt. Darüber hinaus verfügt das Lörmecke-Wasserwerk noch über ein unbefristetes, im Wasserbuch der Bezirksregierung eingetragenes preußisches Recht zur Wasserentnahme aus der Quelle in Höhe von rund 1,9 Mio. Kubikmeter pro Jahr, das in der Bewilligung vom Januar 2015 mit benannt ist. Gegen die Bewilligung reichten die Warsteiner Steinunternehmen im Februar 2015 Klage ein. Diese wurde durch das Verwaltungsgericht Arnsberg am 6. Juli 2018 ohne Zulassung einer Berufung abgewiesen. Mit einem Antrag zur Zulassung der Berufung wandten sich die Klageführer dann am 4. September 2018 an das OVG in Münster. Ein Anliegen, das mit dem Beschluss vom 2. Juni 2021 gescheitert ist.

„So findet ein langwieriges Verfahren einen endgültigen und erfreulichen Ausgang. Der Angriff der Steinindustrie konnte abgewehrt werden. Das ist ein Erfolg, dessen Bedeutung nicht hoch genug eingeschätzt werden kann“, betont Bernhard Schladör, Aufsichtsratsvorsitzender der Lörmecke- Wasserwerk GmbH. „Dieses weitere OVG-Urteil zu Gunsten der Wasserversorgung gibt uns Rückenwind für weitere gerichtliche Auseinandersetzungen, die wir nicht scheuen werden, und stimmt uns zuversichtlich, was die künftige rechtliche Würdigung unserer Standpunkte angeht.“ Nachdem nun die Wassergewinnung aus der Lörmecke-Quelle langfristig gesichert sei, gelte es nun, das Hauptaugenmerk auf die Ausweisung eines neuen Wasserschutzgebietes „Warsteiner Massenkalk“ zu richten, um sowohl die Lörmecke-Quelle als auch die Hillenbergquelle der Stadtwerke Warstein vor Beeinträchtigungen zu schützen. Die Urteile des OVG seien auch für die Stadt Warstein im Bewilligungsverfahren der Hillenbergquelle ein sehr wichtiger Faktor.

Lörmecke-Geschäftsführer Holger Hellemeier stößt ins selbe Horn: „Die Bezirksregierung Arnsberg ist nun noch mehr gefordert, das Ausweisungsverfahren für das Wasserschutzgebiet weiter und mit Nachdruck voran zu treiben. Es darf nicht dazu kommen, dass die Quellen im Warsteiner Kalkmassiv durch die Tätigkeiten der Steinindustrie versiegen oder die Qualität des Trinkwassers gefährdet wird. Wir werden deshalb die Parameter unseres Rohwassers ständig im Auge behalten und sofort Alarm schlagen, wenn es nur die geringsten Anzeichen gibt, dass es zu Beeinträchtigungen kommt. Diese Verantwortung wollen und müssen wir im Sinne unserer Kundinnen und Kunden wahrnehmen, obwohl wir mit unserer hochmodernen Qualitätssicherungsanlage in Kallenhardt die Versorgungssicherheit erhöht haben.“

 

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