Tarife

Ergänzende Bestimmungen zu der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV) Anlage 1

Allgemeiner Wassertarif
Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 14.12.2020 werden mit Wirkung zum 01.01.2021 folgende Tarife berechnet (in Klammern die Preise inkl. Mwst.):

1. Baukostenzuschuss

für den Anschluss von Grundstücken in Versorgungsbereichen, deren Verteilungsanlagen vor dem 1. Januar 1981 hergestellt oder mit deren Bau vor diesem Zeitpunkt begonnen wurde:

49,00 € (52,43 €) für 1 m Straßenfrontlänge

2. Kosten für die Herstellung eines Hausanschlusses

von 25 mm Durchmesser (1″)

bis 10 m Länge 1.550,00 € (1.658,50 €)
10 – 15 m Länge 1.720,00 € (1.840,40 €)
15 – 20 m Länge 1.890,00 € (2.022,30 €)
ab 20 m Länge je m Mehrlänge       65,00 €        (69,55 €)

Bei Durchmesser ab 40 mm (1 1/2 Zoll) erhöhen sich die Kosten um 10 %.

Gutschrift bei Einbau der vom Wasserwerk gelieferten Mauerdurchführung durch den Kunden: 40,00 €       (42,80 €)

3. Wasserlieferung

3.1 Grundpreis

Der monatliche Grundpreis beträgt für jeden aufgestellten Wasserzähler in einer Größe von

Q 3=4 & Q3=10 12,00 € (12,84 €)
DN 50 73,36 € (78,50 €)
DN 80 108,52 € (116,12 €)
DN 100 134,75 € (144,18 €)
 
Standrohrzähler je Kalendertag, 3,00 € (3,21 €)
mindestens 30,00 € (32,10 €)

3.2 Mengenpreis je m³

Bei einer Jahresabnahme je Messstelle von

1 m³ – 10.000 m³ 99 Cent (1,06 €)
10.001 m³ – 20.000 m³ 91 Cent (97 Cent)
20.001 m³ – 30.000 m³ 82 Cent (88 Cent)
ab 30.001 m³ 74 Cent (79 Cent)

4. Sonderkosten

     
Für jede Mahnung   2,50 €
Rücklastschriftkosten   10,00 €
Ablesung und Kontrolle eines Standrohrzählers / Hauswasserzählers 56,07 € (60,00 €)
Sperrung der Wasserlieferung/Aufhebung der Sperrung 56,07 € (60,00 €)
Sperrversuch, Anfahrt   30,00 €
Sicherheitsbetrag für Standrohrzähler   400,00 €

Weitere Leistungen werden nach Aufwand berechnet